Frank Paul Rohr- u. Kanaltechnik

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Dichtheitsprüfung an Hausanschlüssen, Haltungen und Schächten

 

Öffentliche und private Kanalisationen und Abwasserleitungen der Grundstücksentwässerung, bzw. erdverlegte Entwässerungsleitungen, müssen regelmäßig auf Funktionsfähigkeit, Betriebssicherheit und Dichtigkeit untersucht werden.

 

Die Prüfungen werden je nach Einsatzzweck nach

 

- ATV - M 143, Teil 6   : Bestehende Rohre und Kanäle

- DIN EN 1610   : Neuverlegte und Sanierte Rohre und Kanäle

- ATV - DVWK A 142   : Alle Rohre und Kanäle in Wasserschutzzonen    

durchgefürt.

 

§61 Landeswassergesetz NRW schreibt vor, dass bei bestehenden Hausanschlüssen eine Dichtheitsprüfung bei einer Änderung der Grundstücksentwässerungsanlage oder Neuerstellung, spätestens jedoch bis zum 31.12.2015 im Wasserschutzgebiet durchzufüren ist. 

 

Die Überwachungspflicht von Abwasserkanälen umfaßt außer der optischen Kontrolle auch eine Dichtigkeitsprüfung. Ob diese nun aus einer Wasserstandsprüfung, Wasserdruckprüfung oder einer Luftdruckprüfung besteht, Sie können sicher sein von uns eine unabhängige, kompetente und anerkannte Analyse zu erhalten. Die Prüfung von Schächten und Bauwerken erfolgt in der Regel als Füllstandsprüfung im Verfahren "W" (Dichtheitsprüfung mit Wasserdruck), da eine Prüfung mit Luft zwar möglich, aber nicht sehr praktikabel ist.

Unser geschultes und auf diesen Sektor tätiges und spezialisiertes Fachpersonal, hat ausreichende Erfahrung und gewährleistet Ihnen Neutralität, aktuelles Sach und Fachwissen.